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Norbert Krichel
Ortsvorsteher
Porselen - Horst
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Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit bin ich vermehrt auf die
Kosten für ein Grab auf unseren Friedhöfen angesprochen worden. Dies
möchte ich zum Anlass nehmen, Ihnen die Kosten für die unterschiedlichen
Bestattungen in einer kurzen Zusammenfassung aufzuzeigen.
Grundlage für die Erhebung der Gebühren
ist die „Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg“ vom 18. April
2011.
Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab
beträgt 30 Jahre.
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Reihengrab |
Grundgebühr
anonyme
Erdbestattung (Sarg)
anonyme
Urnenbestattung
+
Beerdigungsgebühren
- bei Erdbestattung
- bei Urnenbestattung
+ Nutzung
Leichenhalle
- für Trauerfeier
- zur Aufbahrung
(nur bei Erdbestattung) |
140,- €
550,80 €
572,40 €
220,- €
90,- €
50,- €
je Tag 25,- €
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Wahlgrab |
Grundgebühr
+
Beerdigungsgebühren
- bei Erdbestattung
- bei Urnenbestattung
+ Nutzung
Leichenhalle
- für Trauerfeier
- zur Aufbahrung
(nur bei
Erdbestattung)
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1.458,- €
220,- €
90,- €
50,- €
pro Tag 25,- €
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Urnenwahlgrab |
Grundgebühr
+
Beerdigungsgebühren
- bei Urnenbestattung
+ Nutzung
Leichenhalle
- für Trauerfeier
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729,- €
90,- €
50,- €
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Wiesenwahlgrab |
Grundgebühr
+
Unterhaltung und Pflege
+
Namensplatte
+
Beerdigungsgebühren
- bei Erdbestattung
- bei Urnenbestattung
+ Nutzung
Leichenhalle
- für Trauerfeier
- zur Aufbahrung
(nur bei
Erdbestattung) |
1.458,- €
1.926,- €
343,- €
220,- €
90,- €
50,- €
pro Tag 25,- € |
Weitere Kosten fallen für die Errichtung
eines Grabmales sowie einer Grabeinfassung an.
In einem Wahlgrab kann
a) 1 Erdbestattung und 2 weitere
Urnenbestattungen oder
b) 2 Urnenbestattungen vollzogen werden.
Für weitere Fragen stehen das
Friedhofsamt der Stadt Heinsberg sowie ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Norbert Krichel

Diese
Informationen sind ebenfalls auf den Homepages von Porselen und Horst
abrufbar.
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